Patienten-, Pflege- und Krankenversicherungsrecht

Die rechtliche Seite der Arzt-Patienten- oder Versicherten-Krankenversicherung-Beziehung kommt oft erst dann zum tragen, wenn der Betroffene bereits gesundheitlich angeschlagen ist.

Genau in dieser Situation setzt unsere Beratung an. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und helfen Ihnen gegenüber den betroffenen Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen Ihre Rechte durchzusetzen.

Typische Schwerpunkte unserer Beratung:

  • Ansprüche nach Behandlungsfehlern
  • Falsche Leistungsabrechnungen von Ärzten und Krankenhäusern
  • Ansprüche auf konkrete Behandlungen
  • Ansprüche auf Hilfsmittel
  • Erstellung von Patientenverfügungen
  • Erstellung von Vorsorgevollmachten
  • Ansprüche aus der Pflegeversicherung
  • Prüfung der Pflegegutachten