Erbrecht

Will man vermeiden, dass es nach dem Erbfall zu Streitigkeiten zwischen den Angehörigen kommt, sollte durch Testament oder Erbvertrag der Nachlass eindeutig geregelt werden.

Oft sind es die von juristischen Laien selbst entworfene Testamente, die den Nachkommen im Erbfall das Leben schwer machen. Es kommt nicht selten zu kostspieligen Erbstreitigkeiten. Wir beraten unsere Mandanten nach dem Grundsatz: „Regeln, solange man regeln kann“.

Typische erbrechtliche Schwerpunkte unserer Beratung:

  • Erstellung und Prüfung von Testamenten
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Ausschlagung der Erbschaft
  • Erbschein
  • Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
  • Hinterlegung von Testamenten
  • Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
  • Schenkungen zu Lebzeiten
  • Testamentsvollstreckung
  • Vorweggenommene Erbfolge